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"Stadtverwaltung schaltet die Straßenbeleuchtung aus und spart an der Sicherheit der Bürger!“
So oder so ähnlich lauteten in der letzten Zeit die Schlagzeilen der Lokalpresse in vielen Kommunen. Vielerorts entbrannte ein leidenschaftliche Diskussion, darum dass die Verwaltungen planten, Energiekosten durch die, zumindest teil- oder zeitweise, Abschaltung der Straßenbeleuchtung einzusparen.
Schnell werden eine erhöhte Kriminalitätsgefährdung und eine Verringerung des allgemeinen Sicherheitsgefühls ins Feld geführt.
Vergleichbare, wenn auch nicht so öffentlich geführte, Diskussionen entstehen auch immer wieder um die Beleuchtungssituation in Wohnquartieren.
In diesem Beitrag soll untersucht werden, warum wir uns in der Dunkelheit eher unsicher fühlen und einige Nutzergruppen gar richtige Angst haben. Auch soll diskutiert werden, ob Beleuchtung immer das „Mittel Nr. 1“ ist um Gefahrenräume zu beseitigen. Abschließend soll aufgezeigt werden, wie mit durchdachten „Hell/Dunkel-Konzepten“ in geeigneter Weise wirksam Sicherheit erzeugt und gefährdete Gruppen geschützt werden können.
1 Die Angst im Dunkeln
- Licht und Dunkelheit. Zwei Begriffe, die für beinahe jeden in engem
Zusammenhang mit Sicherheit und Angstgefühlen stehen.
- Dunkelheit = Unsicherheit. Auch dies scheint für die Allermeisten eine
selbstverständliche Wechselbeziehung zu sein, die zumeist auch nicht weiter
hinterfragt wird.
- Doch wodurch entsteht Angst im Dunkeln und warum fühlen wir uns in schlecht
beleuchteten Bereichen eher unsicher?
Dunkelheit, also das gänzliche Fehlen von Licht bzw. eine nicht ausreichende Beleuchtung, ist ein Umgebungszustand, der von einigen Nutzern (auch ohne „böse Absichten“) zwar gesucht, jedoch von den allermeisten eher als unangenehm und zur erhöhten Wachsamkeit mahnend, empfunden wird.
Die wesentlichen Ursachen hierfür dürften zunächst in zwei Aspekten zu sehen sein, die mit Kriminalität oder anderen Gefahren (zunächst) noch nicht im Zusammenhang stehen müssen.
1.1 Sicher / Unsicher / subjektiv sicher
Angst und Unsicherheit sind Empfindungen, die generell eher abgelehnt werden und äußerst negativ belegt sind. Allgemein anerkannt ist ebenfalls, dass diese Empfindungen die Aufgabe haben und vor etwaigen Gefahren zu warnen und damit möglicherweise Schaden zu vermeiden.
Psychologisch betrachtet ist das Angstgefühl ein Resultat aus einer fehlenden oder verminderten Kontrolle über einen Vorgang oder die eigene Umwelt. Ohne diese Kontrolle haben wir den Eindruck, nötigenfalls nicht rechtzeitig auf auftretende Gefahrensituationen reagieren zu können.
Ein häufig verwendetes Wort „100%ige Sicherheit gibt es nicht.“ ist damit schon allein deshalb nur allzu wahr, weil wir das Verhalten unserer Umwelt allenfalls „passiv kontrollieren“ können.
Wichtiger, insbesondere im Zusammenhang mit Wohnquartieren, ist deshalb das sog. „subjektive Sicherheitsgefühl“, das am fassbarsten mit dem Grad zu definieren ist, zu dem ein Mensch das Gefühl hat, seine Umwelt und evtl. Gefahren einschätzen zu können.
Hier jedoch wirkt eine wahre Palette unterschiedlicher und höchst individueller Einflussfaktoren, von denen Alter, Geschlecht, eigene Disposition und gute oder schlechte Erfahrungen nur einige wenige Beispiele sind.
Ebenso zeigt dies jedoch, das dieses „Sicherheitsgefühl“ durch die Wohnumfeldgestaltung, also z.B. durch Beleuchtung, maßgeblich beeinflusst und gestärkt werden kann.
1.2 Augen: Unsere wichtigsten Führer.
Zum Ersten sind wir Menschen sehr auf die visuellen Reize unserer Umwelt, also „das Sehen“, ausgerichtet. Zum Sehen jedoch, benötigen unsere Augen Licht, aus dessen Reflektionen in einem höchst komplizierten Vorgang Bilder in unserem Gehirn produziert werden.
Nimmt nun die Lichtmenge ab, werden auch die Reflektionen, Lichtbrechungen und Farben, aus denen die Bilder in unserem Kopf erstellt werden, weniger. Als Folge hieraus, werden diese Bilder von zunehmend schlechterer Qualität, je mehr das Licht abnimmt.
Da wir (als „Sehende“) im Laufe unserer Entwicklung jedoch begonnen haben, uns immer mehr auf diese „Visualität“ zu verlassen, bewegen wir uns in einer Lichtarmen oder dunklen Umgebung also generell vorsichtiger.
Besonders ältere Menschen kommen in einer solchen, dunklen Umgebung schlechter zurecht, da im Alter das Erkennen von Kontrasten, also von wichtigen Bezugs- und Orientierungspunkten in der Umwelt, zumeist ohnehin abnimmt. Für einen älteren Menschen muss sich eine Umwelt, in der das Licht weniger wird, also mehr und mehr zu einem konturlosem Raum reduzieren.
Jedoch geht dieses Unsicherheitsempfinden in der Dunkelheit noch weiter.
1.3 Wer lauert im Finstern…
Ein Gefühl der Sicherheit ist am besten damit zu beschreiben, dass wir das Geschen um uns herum möglichst gut kontrollieren, d.h. wahrnehmen, einschätzen und hierauf frühzeitig regieren können.
Nimmt das Licht ab, sind wir weniger in der Lage unserer Umwelt visuell zu kontrollieren und wir müssen befürchten, auf eventuelle Gefahren weniger schnell reagieren (z.B. flüchten) zu können.
Mit „Gefahren“ sind hier jedoch nicht primär Überfälle oder vergleichbare heutige Phänomene, die uns gefährden könnten, gemeint. Vielmehr läuft in uns ein jahrtausende altes, genetisch festgelegtes Programm ab, das seinen Ursprung wahrscheinlich in den Zeiten hat, als der Mensch noch real fürchten musste, in der Dunkelheit von wilden Tieren angefallen zu werden.
Zwar ist uns dies heute nicht mehr so sehr bewusst und wenn man Menschen dazu befragt, wovor sie in der Dunkelheit Angst haben, werden sie Gefahren benennen, die ihnen heutzutage realistisch erscheinen. Der Wolf oder andere gefährliche Tiere gehören bei uns hierzu sicherlich nicht mehr…
Das Wissen um die Herkunft dieses „genetisch programmierten Schutzverhaltes“ zeigt jedoch auch deutlich, wie sensibel und gleichzeitig schwer zu beeinflussen dieser Teil des „subjektiven Sicherheitsempfindens“ ist.
Dunkle Bereiche, ob auf der Straße oder innerhalb von Gebäuden, erzeugen im Menschen also Unbehagen oder gar Angst. Sei es die nun Angst zu stolpern und sich dabei zu verletzen oder Angst etwaige Gefahren seiner Umwelt nicht kontrollieren zu können, ihnen schutzlos ausgeliefert zu sein.
In allen Fällen jedoch erzeugen dunkle Bereiche bei den Nutzern negative Gefühle, die dazu führen, dass diese Räume gemieden oder nur sehr ungern genutzt werden. Für jedes Quartier, dass einer erfolgreichen Bewirtschaftung zugeführt werden soll, sicher kein allzu erstrebenswerter Zustand.
2 Licht als „erste Wahl in Sachen Sicherheit“?
Ein heller oder zumindest ausreichend beleuchteter Bereich wird, wie zuvor festgestellt, gemeinhin als „sicher“ bewertet.
Was für die gefahrlose Nutzung dieses Bereiches hinsichtlich eines möglichen Unfalles nicht von der Hand zuweisen ist, bedarf einer weiteren Überlegung, wenn wir von Gefahren sprechen, die durch kriminelles Verhalten, also z.B. einen etwaigen Überfall, hervorgerufen werden können.
Licht allein kann bekanntermaßen niemanden schützen. Was uns vor einem möglicher Übergriff beschützt, ist allein die Tatsache, dass wir im Licht von anderen gesehen werden könnten, die uns (im Idealfall) dann helfen oder zumindest Hilfe herbeirufen können. Der Fachbegriff hierfür lautet „soziale Kontrolle“.
Aus Sicht des Täters bedeutet dies, dass ein ausreichend beleuchteter und belebter Ort kein guter Tatort sein kann.
Örtlichkeiten aber, die unbewohnt oder abgelegen sind und somit keiner „sozialen Kotrolle“ unterliegen, bieten somit selbst mit einer ausreichenden Beleuchtung keinerlei Schutz vor solch kriminellen Akten.
Betrachtet man die zuvor analysierten subjektiv und emotional angelegten Einflussfaktoren, die zum Entstehen von Angst im Dunkeln führen, ist der Ruf, solche Bereiche zu beleuchten, nur allzu verständlich.
Dies kann jedoch im schlimmsten Fall dazu führen, dass ein solcher Waldweg oder die abgelegene Straße dem Nutzer eine Sicherheit vorgaukeln, die tatsächlich nicht existiert. Was auch ein Täter erkennen und seine Beurteilung für diesen Bereich als Tatort entsprechend ausfallen lassen wird.
Als Konsequenz hieraus ist also festzustellen, dass Licht zwar generell einen großen Beitrag zur Sicherheit der Nutzer eines Raumes leistet, jedoch in bestimmten Fällen auch zur Unsicherheit beitragen kann.
3 Lichtkonzepte zur Steigerung der Sicherheit im Außenraum
Wie in möglichst allen Bereichen der Wohnumfeldplanung sollte auch ein Beleuchtungskonzept für das Wohnumfeld möglichst ganzheitlich angelegt sein und sowohl ästhetische, wie funktionale und sicherheitsorientierte Aspekte vereinen.
Wie zuvor festgestellt, können die Beleuchtungsverhältnisse unterschiedliche Stimmungen und Betrachtungen des selben Raumes erzeugen. Dies kann und sollte bei der Planung des Außenraumes und seiner Beleuchtungssituation berücksichtigt werden.
Für die sicherheitsorientierten Aspekte der Außenbeleuchtung gilt wiederum zunächst der Grundsatz, dass die Wegführung und die tageszeitlichen Aspekte der Nutzung von unterschiedlichen Bereichen zu berücksichtigen sind.
Dies bedeutet, dass der Beleuchtungsplaner bewerten muss, welche Bereiche des Quartiers von welchen Gruppen und zu welchen Tageszeiten benutzt werden bzw. werden sollen. Hier können durch eine ansprechende und großzügige Ausleuchtung zusätzliche Anreize geschaffen werden, diese Bereich auch zu benutzen. Nutzen kann hier sowohl Aufenthalt, wie auch Transit, also Durchquerung bedeuten.
Andere Bereiche sind möglicherweise zur dunklen Zeit des Tages eher also solche zu bewerten, die zur Reduzierung von Gefährdungen besser gemieden werden sollten. Hier sollte durch eine aktive Verdunkelung oder die Reduzierung der Beleuchtung auf ein Mindestmaß, jeder Anreiz genommen werden, diesen Weg zu wählen bzw. sich an diesem Ort aufzuhalten.
In einem solchen Fall ist selbstverständlich eine Alternative durch eine besserer Beleuchtung „anzubieten“.
Insbesondere die eher (sicherheits-)sensiblen Nutzergruppen, wie etwa ältere Bewohner oder auch Frauen, werden einer solchen „Nutzergruppensteuerung“ zu größten Anteilen folgen.
Wissend um die nun stets folgende Gegenargumentation, sei angemerkt, dass die Personen, die einen solchen Bereich trotz schlechter Beleuchtungsverhältnisse benutzen, sich hierdurch objektiv nicht in größere Gefahr begeben, weil eine fehlende Sozialkontrolle durch Licht nicht ausgeglichen wird.
Praktisches Beispiel:
Bei dem Planungsobjekt (Sanierungsmaßnahme) handelt es sich um eine größere Wohnanlage. Die Siedlung wurde als Bergarbeiterwohnsiedlung in den späten 50er Jahren errichtet und besteht überwiegend aus 2geschossigen MFH in Zeilenbauweise. Die Anlage zeichnet sich besonders durch große Rasenflächen zwischen den Häuserreihen aus und ist von alten Grünanlagen eingefasst, so dass der Charakter eines „dörflichen Wohnens“ im Grünen entsteht.
Problemstellung: Im Bereich des Quartiers kam es in der Vergangenheit des Öfteren zu Übergriffen auf Passanten, wobei ein älterer Mann beraubt und zwei junge Frauen nur knapp einer Vergewaltigung entkamen. In anderen Fällen kam es „nur“ zu Pöbeleien gegenüber, zumeist älteren, Anwohnern.
Die Tatzeiten der Übergriffe und Belästigungen lagen immer in den Abendstunden, nach Einbruch der Dunkelheit.
Mehrere Bewohner führen inzwischen Beschwerde, äußern starke Sicherheitsbedenken und kündigen an, aus diesen Gründen das Quartier zu verlassen zu wollen.
Aufgabe: Im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme, bei der auch die Außenanlagen überarbeitet werden, sollen planerische Präventionsmaßnamen umgesetzt werden, die dazu führen, dass diese Ereignisse aufhören oder zumindest spürbar eingedämmt werden können.
Maßnahmen:
Eine Analyse der Tatorte der Übergriffe gegen Passanten führte zu dem Ergebnis,
dass diese gänzlich auf zwei Fußwegen stattfanden, die von den Bewohnern der
Siedlung als Abkürzung von bzw. zu einer nahegelegen Bushaltestelle dienen. Beide
Wege führen über einige hundert Meter durch eine Grünanlage bzw. über eine weite
Rasenfläche.
Die Wege sind, gem. der entsprechenden Norm, mit Mastleuchten im Abstand von 25 Metern beleuchtet und zeigen keinerlei nennenswerten Dunkelzonen.
Eine Beobachtung zu tatrelevanten Uhrzeiten ergab jedoch, dass die Tatörtlichkeiten von den Wohnhäusern aus, aufgrund der Begrünung und der Distanz nicht einsehbar sind.
Hier wurde angeregt,
- die Bepflanzung am Rand der Wege und der Grünanlagen weitgehend auszulichten und die Einsicht auf den Weg durch „Sichtschneisen“ (Rodung von Gehölzen) zu verbessern.
Zur Straße, an der sich die Bushaltestelle befindet, sollte der Bewuchs jedoch erhalten bleiben und nicht zurück geschnitten werden.
- die Beleuchtung der Wege abends abzuschalten und erst in den frühen Morgenstunden mit dem einsetzenden Berufsverkehr einzuschalten.
- die Bereiche der Siedlung, die von den Wegen aus zu sehen sind, punktuell und akzentuiert zu beleuchten.
- die Wegzugänge von der Straße (aus Richtung Bushaltestelle), durch Austausch des Bodenbelages, so umzugestalten, dass sie im Dunkeln weniger auffällig sind. Hierzu soll das bisherige helle Pflaster gegen einen dunklen Aschebelag ausgetauscht werden.
- etwaige Hinweise auf den Weg (Schilder etc.) zu entfernen.
- jeweils einen anderen Weg, der von Wohnhäusern aus ausreichend einsehbar ist akzentuiert zu beleuchten und so als offensichtliche Alternative anzubieten.
Mit diesen Maßnahmen sollten die folgenden Ziele erreicht werden:
- Die Wege erscheinen einem Passanten in der Dunkelheit nicht sicher genug und insbesondere sensible Nutzergruppen (Senioren, Frauen) sollen so von einer Benutzung zur relevanten Uhrzeit abgehalten werden.
Diese Gruppen werden so den alternativen Weg, der durch eine akzentuierte Beleuchtung betont wird, benutzen.
- Die Wege sind in der Dunkelheit weniger auffällig und werden deshalb von Passanten nicht so leicht als mögliche Abkürzung in die Siedlung wahrgenommen.
- Auch für unerwünschte Gruppen werden diese Bereiche weniger attraktiv zum Aufenthalt.
- Durch die hervorgehoben beleuchteten Bereiche, die von den Wegen aus zu sehen sind, entsteht bei diesen Gruppe ein Gefühl des „beobachtet werden“, wodurch die Beherrschung dieses Raumes durch diese Gruppen subjektiv verringert wird.
Bereiche, in denen es nicht möglich ist, objektive Sicherheit zu erzeugen, sollten also so beleuchtet bzw. verdunkelt werden, dass gefährdete Gruppen diese von sich aus meiden und sich so möglicherweise in eine Gefahr begeben, die sie (aufgrund vorhandener Beleuchtung) nicht erkennen.
Sicher führen solche, zunächst recht drastisch erscheinende Maßnahmen, gerade in den sensiblen Nutzergruppen immer auch zu Bedenken und Befürchtungen, dass hierdurch erst recht unsichere Bereiche entstehen können.
Durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit seitens der Quartiersverantwortlichen, die die Prinzipien dieser Maßnahme kommuniziert, sollten diese Bedenken jedoch abzubauen sein.
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