Kaufvertrag über Eigentumswohnung - Auschluss der Wandlung als AGB unwirksam
06.11.2006 [Archiv][Skriptauswahl Grundstücksrecht]


Wird in einem Ewerbervertrag über eine umfassend zu sanierende Eigentumswohnung das Recht auf Wandlung ausgeschlossen, so ist dieser Ausschluss nach dem Recht über Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam.

Erwirbt der Erwerber eine Eigentumswohnung, welche vom Veräußerer umfangreich zu sanieren ist, so findet auf diesen Vertrag Werkvertragsrecht Anwendung. Daran ändert sich auch nichts, wenn der Vertrag zwischen den Parteien als Kaufvertrag tituliert wird.

Wird für den Vertrag eine Vorlage verwendet, die für eine Vielzahl von Verträgen gilt, so findet zusätzlich das Recht über Allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendung. Dies war im entschiedenen Fall gegeben.

Nach dem § 11 Nr.10b AGBG (auf den entscheidenen Fall war altes Schuldrecht anzuwenden) könne bei einer Bauleistung zwar die Wandlung ausgeschlossen werden, allerdings sei diese Einschränkung des Wandlungsrechtes bei Bauleistungen nicht anzuwenden, wenn Wohnungseigentum vom Bauträger erworben wird. Der Ausschluss des Wandlungsrechtes sei daher unwirksam urteilte der BGH.

BGH Urteil vom 28. September 2006; VII ZR 303/ 04

§ 309 BGB Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (vormals § 11 Nr. 10b AGBG)

Auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, ist in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam

... 


...

bb) (Beschränkung auf Nacherfüllung)

   die Ansprüche gegen den Verwender insgesamt oder bezüglich einzelner Teile auf ein Recht auf Nacherfüllung beschränkt werden, sofern dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich das Recht vorbehalten wird, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder, wenn nicht eine Bauleistung Gegenstand der Mängelhaftung ist, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten;

...


[Text: Hennig; Immothek24]


   Diese Seite drucken.



Fotos: photocase.com
Startseite