Grundbuch: Eigentümerstellung bei Eintragung als Gesellschafter einer GbR
05.12.2006 [Archiv][Skriptauswahl Grundstücksrecht]


Seit der Entscheidung über die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist fraglich, ob eine GbR im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen werden kann. In einem ähnlich gelagerten Fall hat der BGH entschieden, ohne jedoch die Frage zu klären, ob die Eintragung als GbR möglich ist.

In dem entschiedenen Fall waren im Grundbuch die Personen mit dem Zusatz "als GbR" aufgeführt. Es handelte sich dabei um einen geschlossenen Immobilienfonds in Rechtsform der BGB - Gesellschaft. Der BGH stellte fest, dass hier unzweifelhaft zum Ausdruck gebracht werde, dass die GbR Eigentümerin der Immobilie sei.

Materiell rechtlich stehe somit die Immobilie im Eigentum der Gesellschaft. Dies kann also von der formal rechtlichen Frage, ob die direkte Eintragung der GbR möglich sei, getrennt werden. So ließ der BGH die Beantwortung dieser interessanten Frage auch in diesem Fall offen.

BGH Urteil vom 20. September 2006; II ZR 218/05

§ 705 BGB Inhalt des Gesellschaftsvertrags

Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern, insbesondere die vereinbarten Beiträge zu leisten.


[Text: Hennig; Immothek24]


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