Kostenmietenrecht: Einnahmen aus Mobilfunkantennen
03.06. 2006 [Archiv][Skriptauswahl Mietrecht]

Einnahmen des Vermieters aus der Vermietung von Dachflächen zum Betrieb einer Mobilfunkantenne stellen keine Erträge im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 II. BV dar und sind in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung im preisgebundenen Wohnraum nicht zu berücksichtigen.

In einer Wirtschaftlichkeitsberechnung im preisgebundenen Wohnraum sind die laufendenen Aufwendungen für das Gebäude oder die jeweilige Wirtschaftseinheit zu ermitteln und den Erträgen gegenüber zu stellen. Erträge sind gemäß § 31 II. BV die Einnahmen aus Miet- und Pachtverträgen sowie Vergütungen, die bei ordentlicher Bewirtschaftung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit nachhaltig zu erzielt werden können.

Da die Vermietung von Dachflächen nicht zur ordentlichen Bewirtschaftung eines Gebäudes, zählen die daraus erzielten Einnahmen nicht zu den Einnahmen gemäß § 31 II. BV und müssen nicht in der Wirtschaftlichkeitsberechnung angerechnet werden. Entstehen dem Eigentümer aus der Vermietung der Dachflächen Kosten, so wären diese auch nicht als Aufwendungen ansatzfähig.

BGH - Urteil vom 02. November 2005; Aktenzeichen VIII ZR 310/04

§ 31 II. BV Erträge

(1) Erträge sind die Einnahmen aus Miet- und Pachtverträgen sowie Vergütungen, die bei ordentlicher Bewirtschaftung des Gebäudes oder der Wirtschaftseinheit nachhaltig erzielt werden können. Umlagen und Zuschläge, die zulässigerweise neben der Einzelmiete erhoben werden, bleiben als Ertrag unberücksichtigt.

(2) Als Ertrag gilt auch der Miet- oder Nutzungswert von Räumen oder Flächen, die vom Eigentümer (Erbbauberechtigten) selbst benutzt werden oder auf Grund eines anderen Rechtsverhältnisses als einem Miet- oder Pachtvertrag überlassen sind.

(3) Wird die Wirtschaftlichkeitsberechnung aufgestellt, um für Wohnraum die zur Deckung der laufenden Aufwendungen erforderliche Miete (Kostenmiete) zu ermitteln, so ist der Gesamtbetrag der Erträge in derselben Höhe wie der Gesamtbetrag der laufenden Aufwendungen auszuweisen. Aus dem nach Abzug der Vergütungen verbleibenden Betrag ist die Miete nach den für ihre Ermittlung maßgebenden Vorschriften zu berechnen.
Unser Skript zur Kostenmiete und Wirtschaftlichkeitsberechnung ermöglicht Ihnen einen guten Überblick über das Mietensystem im preisgebundenen Wohnraum!
 

[Text: Hennig; Immothek24]

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Fotos: photocase.com
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