Betriebskosten - Mieter trägt Beweislast für Notwendigkeit des Vorwegabzugs bei gemischt genutzten Gebäude.
24.01.2007 [Archiv][Skriptauswahl Mietrecht]



Im preisfreien Wohnraum ist der Vermieter bei einem gemischt genutzten Gebäude nicht automatisch verpflichtet, im Rahmen der Betriebskostenabrechung einen Vorweganzug für die gewerblich genutzten Flächen vorzunehmen. Nur wenn auf die gewerblich genutzten Flächen ein nachweislich höherer Anteil entfällt, ist ein Vorwegabzug notwendig (siehe auch).

Der BGH hat nun entschieden, dass der Mieter die Beweislast für diese Erheblichkeit trage. Da das BGB nicht mehr generell den Vorwegabzug verlange, müsse der Mieter die wesentlich höheren Kosten für das Gewerbe nachweisen. Der Vermieter müsse dem Mieter hierzu Einsicht in die erforderlichen Belege und Unterlagen gewähren.

Im entschiedenen Fall wurden Flächen an ein Wohnheim vermietet. Interessant ist in diesem Zusammenhang das für die verbrauchsabhängigen Betriebskosten (bspw. Wasser) keine höheren Kosten unterstellt wurden, da es keinen Unterschied mache, ob die Nutzer in einem Wohnheim oder in einer Wohnung wohnen würden. Für die verbrauchsunabhängigen Betriebskosten (bspw. Grundsteuer und Versicherung) könne hingegen ein wesentlich höherer Anteil auf die gewerblichen Flächen entfallen.

Das Verfahren wurde an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

BGH - Urteil vom 25. Oktober 2006; Aktenzeichen VIII ZR 251/05

§ 1 BetrKV Betriebskosten

(1) 1Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. 2Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.


[Text: Hennig; Immothek24]
 

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Foto:© Slawomir Jastrzebski - FOTOLIA
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