Grundlegendes
Lerngebiete
Lernabschnitte
Prüfung
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Grundlegendes

Es handelte sich hierbei bis August 2006 um die klassische Ausbildung in der Wohnungswirtschaft, die durch den Immobilienkaufmann/ die Immobilienkauffrau ersetzt wurde.  Da bei Ausbildungen, die bis zum Frühjahr 2006 begonnen wurde weiterhin die alten Vorgaben gelten, ist in den nächsten zwei bis drei Jahren mit einer Parallelität der beiden Berufsausbildungen zu rechnen. Am Ende der Ausbildung steht eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.

Grundlage für diesen Beruf ist die "Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft/zur Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft vom 11. März 1996" (BGBl. I S. 462).

Kaufleute in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft können in allen Bereichen der Immobilienwirtschaft tätig werden. Es bietet sich ein Einsatz in einem Wohnungsbauunternehmen oder einer Hausverwaltungen, sowie bei einem Bauträger oder bei  Immobilienmaklern an. Auch bei Projektentwicklern werden teilweise Kaufleute eingesetzt. Neben diesen direkten Beschäftigungen in der Immobilienwirtschaft, arbeiten auch in den entsprechenden Immobilienabteilungen von Kreditinstituten und Versicherungen teilweise Kaufleute in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft.

Lerngebiete

Der Rahmenlehrplan enthält die Lerngebiete und die Lernziele für die Berufsschulen, man kann durch diesen einen guten Überblick über die Themen gewinnen, die in diesem Berufsbild vermittelt werden.

 Lerngebiete
Zeitrichtwerte

Ausbildungsjahr

1.

2.

3.

insgesamt

Allgemeine Wirtschaftslehre
(Wirtschafts- und Sozialkunde)

80

40

80

200

spezielle Betriebswirtschaftslehre der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
(Grundstücks- und Wohnungswirtschaft)

160

120

120

400

Rechnungswesen
(Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Organisation)

80

120

80

280

insgesamt

320

280

280

880

Lernabschnitte

Die Lernabschnitte der einzelnen Lerngebiete stellen sich wie folgt dar.

Lerngebiete

Lernabschnitt

Allgemeine Wirtschaftslehre

(Wirtschafts- und Sozialkunde)

  • Rechtliche und soziale Rahmenbedingungen menschlicher Arbeit im Betrieb
  • Rechtliche Grundlagen des Wirtschaftens
  • Ziele und Rahmenbedingungen für unternehmerische Handeln
  • Wirtschaftsordnung, Preisbildung und Wettbewerb
  • Grundzüge der Wirtschaftspolitik

spezielle Betriebswirtschaftslehre der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft

(Grundstücks- und Wohnungswirtschaft)

  • Unternehmen und Märkte der Immobilienwirtschaft
  • Bewirtschaftung von vermieteten Wohn- und Geschäftsräumen
  • Grundstücksrecht
  • Begründung und Verwaltung von Wohnungs- und Teileigentum
  • Grundstücksverkehr
  • Neubau, Modernisierung, Sanierung
  • Finanzierung
  • Steuern im Immobilienbereich
  • Immobilienmarketing

Rechnungswesen

(Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Organisation)

  • System der doppelten Buchführung
  • Bewirtschaftung von Immobilien
  • Grundstücksbeschaffung
  • Bautätigkeit und Verwertung
  • Finanzierung
  • Jahresabschluss
  • Kosten und Leistungsrechnung

Prüfung

Unabhängig davon ob man eine Ausbildung, Fortbildung oder Umschulung macht, am Ende steht die selbe Prüfung für alle Teilnehmer. Je nach Bundesland kann das Prüfungsverfahren abweichen. In den meisten Ländern werden zentrale Prüfungen der AKA Nürnberg (Aufgabenstelle für kaufmännische Abschluss- und Zwischenprüfungen) durchgeführt. Im folgenden wird das Verfahren nach der AKA Nürnberg dargestellt.

Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen Teil und in die praktische Übung (mündliche Prüfung).

Aufbau der schriftlichen Abschlussprüfung (nach AKA Nürnberg):

Fach

Bearbeitungszeit

ca. Aufgaben

Grundstücks- und Wohnungswirtschaft
ungebundene Aufgaben
gebundene Aufgaben (Multiple Choice)

120 Minuten


3
27

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle, Organisation
gebundene Aufgaben (Multiple Choice)
90 Minuten
37
Wirtschafts- und Sozialkunde
gebundene Aufgaben (Multiple Choice)

60 Minuten
33
Ab der Sommerprüfung 2007 ist eine Modifikation des Prüfungsverfahrens vorgesehen. Danach soll das Fach Grundstück- und Wohnungswirtschaft an einem Tag in 180 Minuten mit rein offenen Aufgaben geschrieben. Am zweiten Tag sollen die beiden anderen Fächer im Rahmen von gebundenen Aufgaben geprüft werden.

In der praktischen Übung soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für ein Prüfungsgespräch sein. Die Vorbereitungszeit beträgt höchstens 15 Minuten und das Prüfungsgespräch soll nicht länger als 30 Minuten betragen. Während des Prüfungsgespräches soll der Prüfling zeigen, dass er komplexe Aufgaben aus der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft lösen kann. Ebenfalls soll er zeigen, dass er Gespräche systematisch und situationsbezogen vorbereiten und führen kann.

Die praktische Übung stellt eine Ausschlussprüfung dar, d.h. der Prüfling muss mindestens ein "ausreichend" erreichen, andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden. In der schriftlichen Prüfung kann der Prüfling auch mit einem "mangelhaft" bestehen, sofern die nötige Gesamtpunktzahl erreicht wird. Bei zwei Bewertungen mit "mangelhaft" kann der Prüfling an einer mündlichen Ergänzungsprüfung, die ca. 15 Minuten dauert, teilnehmen, sofern die Prüfung noch bestanden werden kann. Das Fach wird vom Prüfling gewählt. Bei einem "ungenügend" ist die Prüfung nicht bestanden und die Möglichkeit der Ergänzungsprüfung besteht nicht.

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Ausbildungsordnung

AKA Nürnberg