| Ab der Sommerprüfung 2007 ist eine Modifikation des Prüfungsverfahrens vorgesehen. Danach soll das Fach Grundstück- und Wohnungswirtschaft an einem Tag in 180 Minuten mit rein offenen Aufgaben geschrieben. Am zweiten Tag sollen die beiden anderen Fächer im Rahmen von gebundenen Aufgaben geprüft werden.
In der praktischen Übung soll der Prüfling eine von zwei ihm zur Wahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben bearbeiten. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für ein Prüfungsgespräch sein. Die Vorbereitungszeit beträgt höchstens 15 Minuten und das Prüfungsgespräch soll nicht länger als 30 Minuten betragen. Während des Prüfungsgespräches soll der Prüfling zeigen, dass er komplexe Aufgaben aus der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft lösen kann. Ebenfalls soll er zeigen, dass er Gespräche systematisch und situationsbezogen vorbereiten und führen kann.
Die praktische Übung stellt eine Ausschlussprüfung dar, d.h. der Prüfling muss mindestens ein "ausreichend" erreichen, andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden. In der schriftlichen Prüfung kann der Prüfling auch mit einem "mangelhaft" bestehen, sofern die nötige Gesamtpunktzahl erreicht wird. Bei zwei Bewertungen mit "mangelhaft" kann der Prüfling an einer mündlichen Ergänzungsprüfung, die ca. 15 Minuten dauert, teilnehmen, sofern die Prüfung noch bestanden werden kann. Das Fach wird vom Prüfling gewählt. Bei einem "ungenügend" ist die Prüfung nicht bestanden und die Möglichkeit der Ergänzungsprüfung besteht nicht.
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