Grundlegendes
Lernfelder
Qualifikationen
Ausbildung
Fortbildung
Umschulung
Prüfung
Fachkräfte
Links (extern)

Grundlegendes

Der Immobilienkaufmann/ die Immobilienkauffrau stellt seit August 2006 den neuen Ausbildungsberuf in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft dar.

Die Berufsbezeichnung wurde geändert und die etwas antiquiert erscheinende Bezeichung als Kaufmann/ Kaufrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft wurde ersetzt. Achten Sie bei der Wahl eines Lehrgangs darauf, dass letztendlich die Abschlussprüfung vor der IHK stattfindet. Bezeichnungen wie "Immobilienprofi" oder "Immobilienberater" klingen vielleicht auch gut, sind aber kein verlässlicher Nachweis der Fachkenntnisse, da eine externe Prüfung fehlt.

Immobilienkaufleute können in allen Bereichen der Immobilienwirtschaft tätig werden. Es bietet sich ein Einsatz in einem Wohnungsbauunternehmen oder einer Hausverwaltungen, sowie bei einem Bauträger oder bei  Immobilienmaklern an. Auch bei Projektentwicklern können Immobilienkaufleute eingesetzt werden. Neben diesen direkten Beschäftigungen in der Immobilienwirtschaft, arbeiten auch in den entsprechenden Immobilienabteilungen von Kreditinstituten und Versicherungen teilweise Immobilienkaufleute.

Lernfelder

Der Rahmenlehrplan enthält die Lernfelder und die Lernziele für die Berufsschulen, man kann durch diesen einen guten Überblick über die Themen gewinnen, die in diesem Berufsbild vermittelt werden.

Lernfelder

Zeitrichtwerte je Ausbildungsjahr

1.

2.

3.

1. Die Berufsausbildung selbständig mitgestalten.

60


2. Das Immobilienunternehmen repräsentieren

60


3. Werteströme und Werte erfassen und dokumentieren.

40


4. Wohnräume vermieten.

60


5. Wohnräume verwalten und Bestände pflegen.

100


6. Gewerbliche Objekte bewirtschaften.

40


7. Grundstücke erwerben und entwickeln.

60


8. Bauprojekte entwickeln und begleiten.

100


9. Wohnungseigentum begründen und verwalten.

80


10. Immobilien vermitteln und mit Immobilien handeln.

80


11. Immobilien finanzieren

60


12. Gesamtwirtschaftliche Einflüsse bei immobilienwirtschaftlichen Entscheidungen berücksichtigen

60


13. Jahresabschlussarbeiten vornehmen und Informationen zur Unternehmenssteuerung bereitstellen.

80

 

insgesamt:

320

280

280

Qualifikationen Immobilienkaufleute sollen über Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen verfügen:

Themenbereich

Themennabschnitt

Der Ausbildungsbetrieb:

  • Stellung, Rechtsform und Struktur,
  • Berufsbildung, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften,
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  • Umweltschutz,
  • Personalwirtschaft;

Organisation, Information und Kommunikation:

  • Arbeitsorganisation,
  • Informations- und Kommunikationssysteme,
  • Teamarbeit und Kooperation,
  • Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben;

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle:

  • Betriebliches Rechnungswesen,
  • Controlling,
  • Steuern und Versicherungen;

Marktorientierung:
  • Kundenorientierte Kommunikation,
  • Entwicklungsstrategien, Marketing;

Immobilienbewirtschaftung:
  • Vermietung,
  • Pflege des Immobilienbestandes,
  • Grundlagen des Wohnungseigentums,
  • Verwaltung gewerblicher Objekte;

Erwerb, Veräußerung und Vermittlung von Immobilien:

Begleitung von Bauvorhaben:
  • Baumaßnahmen,
  • Finanzierung,

Hierbei handelt es sich um Basisqualifikationen, die von allen Auszubildenden erworben werden müssen. Zwei Wahlqualifikationseinheiten ergänzen diese Basisqualifikationen. Als  Wahlqualifikationen stehen zur Verfügung:

1 Steuerung und Kontrolle im Unternehmen,
2 Gebäudemanagement,
3 Maklergeschäfte,
4 Bauprojektmanagement,
5 Wohnungseigentumsverwaltung.

Durch die verstärkte Internationalisierung der Immobilienwirtschaft, welche einerseits eine höhere Frequenz ausländische Kunden und Geschäftspartnern sowie eine intensivere Verwendung von englischen Fachbegriffen bewirkt, wurden auch Kenntnisse in einer Fremdsprache den Sollqualifikationen hinzugefügt.

Ausbildung

Der übliche Weg einen Beruf zu erlernen, ist die Ausbildung in einem Betrieb im Rahmen des dualen Systems. Der interessierte Jugendliche kann sich bei Wohnungsbaugesellschaften oder -genossenschaften, Maklern, Bauträgern und Hausverwaltungen, sowie Projektentwicklern bewerben. Der Ausbildungsbetrieb mußte bisher über einen Ausbilder mit der Eignung nach der AEVO verfügen und in der Lage sein, die Fachkenntnisse zu vermitteln. Seit Mitte 2003 muss eine Ausbildereignungsprüfung nicht mehr absolviert werden. Dabei handelt es sich um eine Probephase, die bis 2008 reicht.

Die Ausbildungsdauer beträgt regulär drei Jahre, kann aber vom Auszubildenden verkürzt werden, wenn seine Leistungen dies rechtfertigen. Auch wenn der Beruf mit einem Hauptschulabschluss erlernt werden kann, sehen viele Ausbildungsbetriebe das Abitur als Voraussetzung an. Es gibt allerdings auch eine Reihe von Unternehmen, die das Abitur nicht zur Bedingung machen. Ein Vorteil liegt auf der Hand: Der Auszubildende ohne Abitur wird den Betrieb nicht sofort nach der Ausbildung verlassen, um ein Studium zu beginnen.

Eine Garantie zur Übernahme des Auszubildenden als Angestellten gibt es fast nie. Einige Unternehmen schließen auf ein Jahr befristete Arbeitsverträge andere wiederum betrachten die Ausbildung als Investition in die Zukunft und übernehmen die Auszubildenden in ein festes Arbeitsverhältnis. Letztlich wird der regionale Arbeitsmarkt entscheidend sein.

Fortbildung

Im Rahmen von berufsbegleitenden Lehrgängen, die von einigen Bildungsträgern angeboten werden, kann man ebenfalls die Fachkenntnisse erwerben. Diese Variante richtet sich an Quereinsteiger, die auf anderen Weg Ihren Arbeitsplatz in der Wohnungswirtschaft gefunden haben. Prüfungstechnisch werden diese Teilnehmer als "Externe" bezeichnet.

Zwingende Voraussetzung ist eine ausreichende Tätigkeit in der Wohnungswirtschaft, da außerhalb der Ausbildung zur Abschlussprüfung nur zugelassen wird, wer nachweist, dass er mindestens das Zweifache der Zeit (hier also sechs Jahre), die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargetan wird, dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Da ein solcher berufsbegleitender Kurs in der Regel auf zwei Jahre verteilt wird, genügt es wenn zu Beginn des Lehrgangs eine praktische Tätigkeit in der Wohnungswirtschaft von vier Jahren ausgeübt wird. Eine Dauer für die Fortbildung wird vom BBiG nicht vorgegeben. In jedem Fall sollte vor Antritt der Fortbildung von der zuständigen IHK bestätigt werden, dass die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt werden.

Die Kosten belaufen sich (in Berlin/ Brandenburg) auf ca. 4.000,-- Euro und der Stundenumfang beträgt ca. 750 Stunden. Natürlich variieren Preise und Stundenumfang von Bildungseinrichtung zu Bildungseinrichtung. Der Preis mag auf den ersten Blick hoch erscheinen jedoch auf die Stunden verteilt wird deutlich, dass es sich  mit einem Stundenpreis von ca. 5,30 Euro um ein angemessenes Preisleistungsverhältnis handelt. 

Umschulung

Auch im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen kann dieser Beruf erlernt werden. Das Angebot hängt von den örtlichen Arbeitsmarktverhältnissen ab.

Die Arbeitsagenturen händigen an potenzielle Teilnehmer an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen seit März 2003 Bildungsgutscheine aus. Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheines ist eine vorherige Beratung bei der zuständigen Arbeitagentur. Um die Erfolgschancen zu erhöhen sollte sich der Antragsteller auf ein solches Gespräch gründlich vorbereiten. Ein entscheidendes Kriterium für die Bewilligung eines Bildungsgutscheins ist die Möglichkeit auf eine tatsächliche Einstellung nach Abschluss der Bildungsmaßnahme. Dabei sollte die Aussicht auf Erfolg mit mindestens 70% bewertet werden. Die Bildungszielplanungen, d.h. die Aufstellung der Maßnahmen für die die Arbeitsagenturen Bildungsgutscheine ausstellen sind ebenso zu beachten. Im Internet (www.arbeitsagentur.de) kann die Bildungszielplanung eingesehen werden. Die Bildungsgutscheine werden dann für das festgelegte Bildungsziel, die maximale Bildungsdauer und den Bildungsort ausgestellt. Erhält der Kunde einen Bildungsgutschein kann er diesen bei einem Bildungsträger seiner Wahl einlösen.

Eine Umschulung dauert in der Regel  21 Monate, von denen 6 Monate auf ein Praktikum entfallen. Einen Sonderfall stellen sogenannte Rehaklassen dar, deren Laufzeit beträgt 24 Monate, von denen ebenfalls auf das Praktikum 6 Monate entfallen.

Prüfung Die Abschlussprüfung besteht aus vier Bereichen.
  1. Immobilienwirtschaft
  2. Kaufmännische Steuerung, Dokumentation
  3. Wirtschafts- und Sozialkunde

Diese drei Bereiche werden durch eine schriftliche Prüfung geprüft. Der vierte Bereich wird im Rahmen eines fallbezogenen Prüfungsgespräches abgenommen und wird aus den Wahlqualifikationen gewählt.

In der schriftlichen Prüfung sollen praxisbezogene Aufgaben oder Fälle gelöst werden.

Fach

max. Bearbeitungszeit

Immobilienwirtschaft

180 Minuten

Kaufmännische Steuerung, Dokumentation
90 Minuten
Wirtschafts- und Sozialkunde

90 Minuten
Im Prüfungsgespräch soll der Prüfling ein fallbezogenes Fachgespräch führen. Hierzu wählt der Auszubildende eine von zwei Aufgaben, die ihm zur Wahl gestellt werden und dieselbe Wahqualifikation betreffen. Neben den Fachkenntnissen soll der Prüfling auch zeigen, dass er service-, ziel-, adressaten-, und situationsbezogen kommunizieren kann. Hierzu wird die Prüfung als Kunden- oder Teamgespräch gestaltet.

Das fachbezogen Prüfungsgespräch stellt ein Sperrfach dar, d.h.,  dieser Prüfungsteil muss bestanden werden (mindestens Note ausreichend), wenn die gesamte Prüfung bestanden werden soll.

Fachkräfte

Von einigen Bildungsträgern werden auch Weiterbildungsmaßnahmen angeboten die als "Fachkraft in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft" oder mit einer ähnlichen Bezeichnung tituliert sind. Hierbei handelt es sich um Angebote, die meistens  nur auf ca. 12 Monate angelegt sind und ebenfalls ein mehrmonatiges Praktikum beinhalten. Die Lerninhalte orientieren sich an dem der Kaufleute, jedoch findet keine Prüfung vor der IHK statt, da die Zulassungsvoraussetzungen in der Regel nicht erfüllt werden.

Links (extern)

Immobilienkauffrau.de (Fachforum für Immobilienkaufleute)
Ausbildungsverordnung
http://www.immobilienkaufleute.de

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