| Grundlegendes |
Der Immobilienkaufmann/ die Immobilienkauffrau stellt seit August 2006 den neuen Ausbildungsberuf in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft dar.
Die Berufsbezeichnung wurde geändert und die etwas antiquiert erscheinende Bezeichung als Kaufmann/ Kaufrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft wurde ersetzt. Achten Sie bei der Wahl eines Lehrgangs darauf, dass letztendlich die Abschlussprüfung vor der IHK stattfindet. Bezeichnungen wie "Immobilienprofi" oder "Immobilienberater" klingen vielleicht auch gut, sind aber kein verlässlicher Nachweis der Fachkenntnisse, da eine externe Prüfung fehlt. Immobilienkaufleute können in allen Bereichen der Immobilienwirtschaft tätig werden. Es bietet sich ein Einsatz in einem Wohnungsbauunternehmen oder einer Hausverwaltungen, sowie bei einem Bauträger oder bei Immobilienmaklern an. Auch bei Projektentwicklern können Immobilienkaufleute eingesetzt werden. Neben diesen direkten Beschäftigungen in der Immobilienwirtschaft, arbeiten auch in den entsprechenden Immobilienabteilungen von Kreditinstituten und Versicherungen teilweise Immobilienkaufleute. |
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| Lernfelder |
Der Rahmenlehrplan enthält die Lernfelder und die Lernziele für die Berufsschulen, man kann durch diesen einen guten Überblick über die Themen gewinnen, die in diesem Berufsbild vermittelt werden. |
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| Qualifikationen | Immobilienkaufleute sollen über Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen verfügen: |
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| Ausbildung |
Der übliche Weg einen Beruf zu erlernen, ist die Ausbildung in einem Betrieb im Rahmen des dualen Systems. Der interessierte Jugendliche kann sich bei Wohnungsbaugesellschaften oder -genossenschaften, Maklern, Bauträgern und Hausverwaltungen, sowie Projektentwicklern bewerben. Der Ausbildungsbetrieb mußte bisher über einen Ausbilder mit der Eignung nach der AEVO verfügen und in der Lage sein, die Fachkenntnisse zu vermitteln. Seit Mitte 2003 muss eine Ausbildereignungsprüfung nicht mehr absolviert werden. Dabei handelt es sich um eine Probephase, die bis 2008 reicht. |
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| Fortbildung |
Im Rahmen von berufsbegleitenden Lehrgängen, die von einigen Bildungsträgern angeboten werden, kann man ebenfalls die Fachkenntnisse erwerben. Diese Variante richtet sich an Quereinsteiger, die auf anderen Weg Ihren Arbeitsplatz in der Wohnungswirtschaft gefunden haben. Prüfungstechnisch werden diese Teilnehmer als "Externe" bezeichnet. |
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| Umschulung |
Auch im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen kann dieser Beruf erlernt werden. Das Angebot hängt von den örtlichen Arbeitsmarktverhältnissen ab. Die Arbeitsagenturen händigen an potenzielle Teilnehmer an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen seit März 2003 Bildungsgutscheine aus. Voraussetzung für den Erhalt eines Bildungsgutscheines ist eine vorherige Beratung bei der zuständigen Arbeitagentur. Um die Erfolgschancen zu erhöhen sollte sich der Antragsteller auf ein solches Gespräch gründlich vorbereiten. Ein entscheidendes Kriterium für die Bewilligung eines Bildungsgutscheins ist die Möglichkeit auf eine tatsächliche Einstellung nach Abschluss der Bildungsmaßnahme. Dabei sollte die Aussicht auf Erfolg mit mindestens 70% bewertet werden. Die Bildungszielplanungen, d.h. die Aufstellung der Maßnahmen für die die Arbeitsagenturen Bildungsgutscheine ausstellen sind ebenso zu beachten. Im Internet (www.arbeitsagentur.de) kann die Bildungszielplanung eingesehen werden. Die Bildungsgutscheine werden dann für das festgelegte Bildungsziel, die maximale Bildungsdauer und den Bildungsort ausgestellt. Erhält der Kunde einen Bildungsgutschein kann er diesen bei einem Bildungsträger seiner Wahl einlösen. Eine Umschulung dauert in der Regel 21 Monate, von denen 6 Monate auf ein Praktikum entfallen. Einen Sonderfall stellen sogenannte Rehaklassen dar, deren Laufzeit beträgt 24 Monate, von denen ebenfalls auf das Praktikum 6 Monate entfallen. |
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| Prüfung | Die Abschlussprüfung besteht aus vier Bereichen.
Diese drei Bereiche werden durch eine schriftliche Prüfung geprüft. Der vierte Bereich wird im Rahmen eines fallbezogenen Prüfungsgespräches abgenommen und wird aus den Wahlqualifikationen gewählt. In der schriftlichen Prüfung sollen praxisbezogene Aufgaben oder Fälle gelöst werden. |
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| Im Prüfungsgespräch soll der Prüfling ein fallbezogenes Fachgespräch führen. Hierzu wählt der Auszubildende eine von zwei Aufgaben, die ihm zur Wahl gestellt werden und dieselbe Wahqualifikation betreffen. Neben den Fachkenntnissen soll der Prüfling auch zeigen, dass er service-, ziel-, adressaten-, und situationsbezogen kommunizieren kann. Hierzu wird die Prüfung als Kunden- oder Teamgespräch gestaltet.
Das fachbezogen Prüfungsgespräch stellt ein Sperrfach dar, d.h., dieser Prüfungsteil muss bestanden werden (mindestens Note ausreichend), wenn die gesamte Prüfung bestanden werden soll. |
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| Fachkräfte |
Von einigen Bildungsträgern werden auch Weiterbildungsmaßnahmen angeboten die als "Fachkraft in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft" oder mit einer ähnlichen Bezeichnung tituliert sind. Hierbei handelt es sich um Angebote, die meistens nur auf ca. 12 Monate angelegt sind und ebenfalls ein mehrmonatiges Praktikum beinhalten. Die Lerninhalte orientieren sich an dem der Kaufleute, jedoch findet keine Prüfung vor der IHK statt, da die Zulassungsvoraussetzungen in der Regel nicht erfüllt werden. |
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| Links (extern)
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