Es soll Zeiten gegeben haben, in denen man einen Beruf für sein Leben erlernt hat. Nun, das ist vorbei. So wie sich die Zeiten ändern, ändern sich auch die Anforderungen. Lernen ist ein komplexer Prozess und auch das Lernen muss gelernt werden. Je länger man aus dem Lernprozess raus ist, umso schwerer fällt einem der Wiedereinstieg. Lassen Sie sich davon nicht abschrecken, denn ohne lernen geht es nicht. Besinnen Sie sich auf Ihre Fähigkeiten, denn  Lernen ist auch Ihre Zukunft.

Kompetenzen

Die Kompetenzen, die in der Bildung vermittelt werden sollen, beschränken sich heute nicht mehr allein auf die Fachkompetenz. In den Vorbemerkungen zum Rahmenlehrplan des Ausbildungsberufes Kaufmann/ Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft heißt es, dass Ziel der Ausbildung sei eine breit fundierte Handlungskompetenz mit den Fähigkeiten zum Denken in Zusammenhängen, Flexibilität, Genauigkeit und Verantwortungsbewusstsein unter besonderer Beachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie mitarbeiter- und kundenorientiertes Verhalten. Die weiteren Kompetenzen, die die Handlungskompetenz ergänzen bzw. bilden, werden in der selben Quelle wie folgt definiert:

Die Humankompetenz (Personalkompetenz) bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, als individuelle Persönlichkeit die Entwicklungschancen, Anforderungen und Einschränkungen in Familie, Beruf und öffentlichen Leben zu klären, zu durchdenken und zu beurteilen, eigene Begabungen zu entfalten sowie Lebenspläne zu fassen und fortzuentwickeln. Sie umfasst personal Eigenschaften wie Selbständigkeit, Kritikfähigkeit und Selbstvertrauen, Zuverlässigkeit, Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Zu ihr gehören insbesondere auch die Entwicklung durchdachter Wertvorstellungen und die selbstbestimmte Bindung an Werte.

Die Fachkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit auf der Grundlage fachlichen Wissens und Könnens Aufgaben und Probleme zielorientiert, sachgerecht, methodengeleitet und selbständig zu lösen und das Ergebnis zu beurteilen.

Die Sozialkompetenz bezeichnet die Bereitschaft und Fähigkeit, soziale Beziehungen zu leben und zu gestalten, Zuwendungen und Spannungen zu erfassen, zu verstehen sowie sich mit anderen rational und verantwortungsbewusst  auseinanderzusetzen und zu verständigen. Hierzu gehört insbesondere auch die Entwicklung sozialer Verantwortung und Solidarität.

Die Methoden- und Lernkompetenz erwachsen aus einer ausgewogenen Entwicklung dieser drei Dimensionen.

Humankompetenz
Fachkompetenz
Sozialkompetenz
Methoden- und Lernkompetenz

Einarbeitung

Immer noch verbreitet ist die Einarbeitung in ein Arbeitsgebiet. So kann bspw. ein Arbeitnehmer mittels einer Zeitarbeitsfirma an ein Unternehmen vermittelt werden und nimmt dort später die Rolle eines Sachbearbeiters ein. In einigen Staaten ist das "learning by doing" der typische Weg eine Tätigkeit aufzunehmen. Es empfiehlt sich immer, die Fachkenntnisse zu erwerben, hierfür kann eine berufsbegleitende Fortbildung in Frage kommen. Die isolierte Einarbeitung birgt die Gefahr in sich, dass Fachkenntnisse fehlen und kann bei einem Wechsel des Arbeitgebers zu erheblichen Vermittlungsproblemen führen.

Umschulung

Die berufliche Umschulung soll den Teilnehmer befähigen einer neuen (anderen) beruflichen Tätigkeit nachzugehen. In der Regel werden die Teilnehmer über soziale Institutionen (Bsp.: Arbeitsamt, Berufsgenossenschaft) gefördert. Die Umschulung findet bei einem Bildungsträger statt und gliedert sich ebenfalls in zwei Bereiche. Die Fachkenntnisse werden im Unterricht beim jeweiligen Bildungsträger vermittelt, während in einem (oder mehreren) Praktikum(a) in einem Betrieb die praktische Anwendung stattfindet. Insbesondere in den Neuen Bundesländern sind über diesen Weg in den letzten Jahren sehr viele Bürger wieder mit der "Schulbank" konfrontiert worden. 

Fortbildung

Hier kommen insbesondere der Immobilienfachwirt, sowie der Fachkaufmann/ Fachkauffrau für die Verwaltung von Wohnungseigentum in Frage. Da auch die Immobilienwirtschaft stark am technischen Fortschritt teilnimmt und ferner regelmäßig rechtliche Änderungen vorgenommen werden, sind jedoch auch Anpassungsfortbildungen notwendig, um den erreichten Ausbildungsstand auf Dauer zu erhalten.

Ausbildung

In Deutschland existiert das duale Ausbildungssystem, bei dem sich die Ausbildung in den Lernort Betrieb und den Lernort Berufsschule aufteilt. In der betrieblichen Ausbildung werden die Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, die sich nach dem Ausbildungsrahmenplan ergeben. Die Ausbildungsordnungen sind bundeseinheitlich und setzen so die Rahmenbedingungen für die betriebliche Ausbildung. Maßgebend für den schulischen Unterricht ist der Rahmenlehrplan. Die Ausbildung zum Kaufmann/ Kauffrau in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft beträgt in der Regel drei Jahre und kann vom Auszubildenden je nach seinem Leistungsstand um ein halbes Jahr verkürzt werden. Typischer Weise soll im ersten Jahr der Ausbildung eine breite berufliche Grundbildung vermittelt werden. In den folgenden zwei Jahren sollen die speziellen Fachkenntnisse des jeweiligen Ausbildungsberufes vermittelt werden. Durch diese Zweiteilung soll dem Auszubildenden ermöglicht werden, noch während des ersten Ausbildungsjahres einen Wechsel des Ausbildungsberufes vorzunehmen. Da die einzelnen Berufe heute jedoch sehr spezialisiert sind, ist dies eine eher theoretische Idee. Für die hier dargestellten Berufe ist die Industrie- und Handelskammer (IHK) die zuständige Stelle. Auch durch ihre Vorgaben wird die Ausbildung beeinflusst. Die zeitliche Splittung zwischen betrieblicher und schulischer Ausbildung kann entweder in Blockunterricht, bei dem der Auszubildende für einen zusammenhängenden Zeitraum von z.B. zwei Wochen mehrmals im Jahr die Berufsschule besucht und die restliche Zeit im Betrieb verbringt, oder in eine wöchentliche Aufteilung, bei der zwei Tage in der Berufsschule und drei Tage im Betrieb verbracht werden, erfolgen.

Man unterscheidet generell zwischen der klassischen Ausbildung, bei welcher ein Beruf erlernt wird, und der Weiterbildung.

Weiterbildung kann wiederum in unterschiedliche Segmente gegliedert werden, wobei hier die beruflicheWeiterbildung interessiert. Gesetzliche Grundlage für die berufliche Bildung ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG). Da die Kulturhoheit bei den Bundesländern liegt, gibt es auch Unterschiede in den jeweiligen Schulsystemen.

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